Endlich!
Zahnärztliche Fachassistentin jetzt ein echter Lehrberuf.
Ein erster Einblick in eine neue berufliche Zukunftschance.
Nach einer entsprechenden Verordnung des BMWFJ gibt es jetzt auch die Möglichkeit, die Berufsausbildung zur Zahnärztlichen Fachassistenz in Form einer Lehre zu absolvieren. Bisher war der Beruf der Zahnarzthelferin oder Zahnärztlichen Assistentin, so die bisherige Berufsbezeichnung, lediglich ein Anlernberuf. Diese Variante wird vorläufig auch bestehen bleiben. Es gibt weiterhin die Möglichkeit als Anlernling bei einer Zahnärztin/einem Zahnarzt in ein duales Ausbildungsverhältnis zu treten und für 1 Jahr einen Ausbildungskurs in einem Ausbildungsinstitut zu besuchen. Durch die Chance sich alternativ dazu für eine echte Lehre zur „Zahnärztlichen Fachassistenz“ zu entscheiden, wird dieser Berufsstand in Zukunft deutlich aufgewertet. Ein Schritt, der sehr zu begrüßen ist, da damit das Ausbildungsniveau in Zukunft nicht nur vereinheitlicht wird, sondern auch inhaltlich dem verantwortungsvollen Aufgabenbereich entsprechen wird. Ausbildungsstart war bereits im Februar an der Berufsschule für Lebensmittel, Touristik und Zahntechnik im 12. Wiener Gemeindebezirk. In dem folgenden Interview mit dem Direktor der BSLTZ, Herrn BD SR Karl Martna, werden die Vorteile einer Lehrausbildung dargestellt.
Wann und durch wen haben Sie erfahren, dass die schulische Lehrausbildung der Zahnärztlichen Fachassistenz an Ihrer Schule eingerichtet werden soll?
Durch das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur im Mai 2009. Der Rahmenlehrplan wurde daraufhin im August 2009 in einer Bundesländer übergreifenden Sitzung des BM für Unterricht, Kunst und Kultur mit Inspektoren und Direktoren, Ärzten des Gesundheitsministeriums und spezialisierten Fachlehrern für Zahntechnik ausgearbeitet. Das Berufsausbildungsgesetz (BAG) enthält die diesbezüglichen gesetzlichen Regelungen.
Was ist das Charakteristische an Ihrer Schule, dass die BSLTZ für diese Ausbildung qualifiziert?
Ein wichtiger Grund ist sicher die große Erfahrung. Die BSLTZ umfasst 10 verschiedene Lehrberufe, in 48 Klassen, mit 40 Lehrkräften sowie 965 Schülerinnen und Schülern. Die Unterrichtsformen sind Jahresunterricht, lehrgangsmäßiger Unterricht und gesplitterte Lehrgänge.
Fachassistentin jetzt ein echter Lehrberuf
Was sind die Vorteile eines Lehrberufs gegenüber eines Anlernberufs?
Die Lehre ist eine moderne Berufsbildung und verbindet praxisorientierte Ausbildung mit der Vermittlung von fachtheoretischem Wissen und Schlüsselkompetenzen. Die duale Berufsausbildung hat den Vorteil, dass im Betrieb nach dem Berufsbild ausgebildet wird und in der Berufsschule nach dem Lehrplan unterrichtet wird. Berufsbild und Lehrplan sind so aufeinander abgestimmt, dass sie einander optimal ergänzen und ein Garant für eine zeitgemäße qualitativ hochwertige Ausbildung sind. Der Stellenwert des Berufs Zahnärztliche Fachassistenz wird durch den Lehrabschluss anderen Lehrberufen gegenüber gleichgestellt. Durch die Lehrabschlussprüfung besteht die Möglichkeit der Berufsreifeprüfung; auch schon während der Schulzeit! Die Berufsreifeprüfung ermöglicht die Kombination von Lehre und Matura. Dieser Abschluss berechtigt zum Studium an österreichischen Universitäten und Fachhochschulen sowie zum Besuch von Kollegs und anderen österreichischen Ausbildungsstätten, die eine Reifeprüfung voraussetzen.
Wo werden die Schwerpunkte in der schulischen Ausbildung der Lehrlinge der Zahnärztlichen Fachassistenz liegen?
Die Lehrzeit umfasst drei Jahre und endet mit einem Lehrbrisantabschluss. Diese dreijährige Ausbildung beinhaltet fachtheoretischen Unterricht, allgemeinbildenden Unterricht wie z. B. Politische Bildung, Deutsch und Kommunikation, Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr, Rechnungswesen usw. und praktische Arbeit.
Welche Lehrer unterrichten die Lehrlinge der Zahnärztlichen Fachassistenz?
Die Unterrichtsgegenstände werden ausschließlich von ausgebildeten Pädagogen, sowie Zahnärzten und speziellen Fachkräften, wie z.B. auch erfahrene und gut ausgebildete Prophylaxe-Assistentinnen, unterrichtet.
Diese Lehrausbildung läuft ja vorerst als Schulversuch bis 2013. Danach wird es eine Evaluierung geben. Was heißt das genau?
Ein Schulversuch bedeutet, die Ausbildung in dieser Phase bekannt zu machen, die Qualität und Leistungsfähigkeit der Schule unter Beweis zu stellen und Inhalte und Ausbildungserfolg zu evaluieren. Durch die professionelle Information an die möglichen Lehrbetriebe rechnen wir mit einem stetigen Ansteigen der Schülerzahlen und einer Fortführung nach 2013.
Zum Schluss noch eine wichtige Frage: Wissen Sie, wie die Übergangsbestimmungen für jene Zahnarzthelferinnen sein werden, die als Anlernling begonnen haben und schon mehrere Berufsjahre hinter sich gebracht haben. Wie kommen jene Kolleginnen zu einem Lehrabschluss?
Die Vision ist auch für diese Anlernkräfte, die Möglichkeit zu schaffen, in einem zweiten Bildungsweg die Lehrabschlussprüfung nachzuholen.
Autorin:
Erika Maier
Vertragslehrerin an der BLSTZ
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